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   LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07 KR ER   

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https://dejure.org/2008,26910
LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07 KR ER (https://dejure.org/2008,26910)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.08.2008 - L 5 B 1031/07 KR ER (https://dejure.org/2008,26910)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. August 2008 - L 5 B 1031/07 KR ER (https://dejure.org/2008,26910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Versorgung mit Immunglobulinen bei einer Einschlusskörperchen-Myositis im Wege der Sachleistung; Voraussetzungen für eine anspruchserweiternde verfassungskonforme Auslegung der Regelungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07
    Das BSG habe zum Beispiel in der weiteren Entscheidung vom 4. April 2006 (B 1 KR 12/05 R) erklärt, dass in Fällen, in denen die Erkrankung den Versicherten zwar erheblich beeinträchtige, die Erkrankung aber weder lebensbedrohlich noch regelmäßig tödlich verlaufe und angesichts der Schwere und des Ausmaßes der aus ihr folgenden Beeinträchtigungen einer solchen auch nicht wertungsgemäß gleichzustellen sei, die Verordnung des Medikaments zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich sei.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07
    Wie das Sozialgericht im angefochtenen Beschluss ebenfalls zu Recht ausführt, kann auch die grundrechtsorientierte Auslegung des SGB V, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. Dezember 2005 Az.: 1 BvR 347/98 nicht zu einem positiven Ergebnis im Sinne des Asts führen. Die Regelungen des Leistungsrechts sind nur dann anspruchserweiternd verfassungskonform auszulegen, wenn eine lebensbedrohlich oder regelmäßig tödlich verlaufende bzw. eine zumindest wertungsgemäß damit vergleichbare Erkrankung vorliegt (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 14. Dezember 2006, Az.: B 1 KR 12/06 R).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07
    Danach kommt die Verordnung eines Medikaments in einem von der Zulassung nicht umfassten Anwendungsgebiet grundsätzlich nur in Betracht, wenn es 1. um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung geht, wenn 2. keine andere Therapie verfügbar ist und wenn 3. aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (BSG, Urteil vom 19. März 2002 in SozR 3-2500 § 31 Nr. 8).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07
    Dies kann angenommen werden, wenn entweder a) die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt worden ist und Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III veröffentlicht worden sind, die eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch-relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder b) außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht worden sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteil vom 26. September 2006, Az.: B 1 KR 1/06 R).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07
    Wie das Sozialgericht im angefochtenen Beschluss ebenfalls zu Recht ausführt, kann auch die grundrechtsorientierte Auslegung des SGB V, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. Dezember 2005 Az.: 1 BvR 347/98 nicht zu einem positiven Ergebnis im Sinne des Asts führen. Die Regelungen des Leistungsrechts sind nur dann anspruchserweiternd verfassungskonform auszulegen, wenn eine lebensbedrohlich oder regelmäßig tödlich verlaufende bzw. eine zumindest wertungsgemäß damit vergleichbare Erkrankung vorliegt (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 14. Dezember 2006, Az.: B 1 KR 12/06 R).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07
    Wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 27. März 2007 (B 1 KR 17/06 R) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt hat, soll mit den intravenös zu verabreichenden Immunglobulinen versucht werden, auf Krankheitsschübe - hier bei Multipler Sklerose - Einfluss zu nehmen bzw. das Fortschreiten der Behinderung zu hemmen.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07
    Fehlt eine derartige Zulassung, entfällt eine Leistungspflicht der Krankenkasse (BSG, Urteil vom 4. April 2006 in SozR 4-2500 § 27 Nr. 7).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07
    Sie haben unter diesen Voraussetzungen die Sach- und Rechtsfrage abschließend zu prüfen (so zuletzt: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Februar 2007, 1 BvR 3101/06).
  • BSG, 14.02.2007 - B 1 KR 16/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Krankengeld - generelle Wartezeit

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2008 - L 5 B 1031/07
    Für den Off-Label-Use fehle es an der Behandlungsbedürftigkeit einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung, für die keine andere Therapie verfügbar ist und für die aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ und palliativ) erzielt werden kann (BSG, Urteil vom 26. September 2006 B 1 KR 16/06 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - L 16 B 37/09

    Krankenversicherung

    Diese Voraussetzung sei wichtig und nicht zu vernachlässigen und habe, wie hier, in zwei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG vom 06.12.2005 a.a.O. ergangenen Eilentscheidungen von Landessozialgerichten zur Ablehnung einer Verordnung außerhalb der Zulassung von Immunglobulin geführt (Hinweis auf Bayerisches LSG - L 5 B 1031/07 KR ER - Beschluss vom 29.08.2008; LSG Nordrhein-Westfalen (NRW) - L 16 B 102/07 KR ER, Beschluss vom 22.01.2008).
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